Beitrag vom: 3.05.2021
Kategorie: Corona
FFP2-Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Beitrag vom: 22.01.2021
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen
Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit...
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Beitrag vom: 22.01.2021
Ausblick auf das Vorgehen ab dem 15. Februar 2021
Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich...
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Beitrag vom: 22.01.2021
Jahrgänge 10 – 12 (bis zum 22. Februar 2021)
Der Jahrgang 10 und die Oberstufe werden...
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Beitrag vom: 22.01.2021
Jahrgänge 7 – 9 (bis 22. Februar 2021)
Diese Jahrgänge erhalten Distanzunterricht. Eine Betreuung ist...
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Beitrag vom: 22.01.2021
Jahrgänge 5 und 6 (bis zum 22. Februar 2021)
Das Gustav-Stresemann-Gymnasium schließt sich dem Grundsatz des...
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