Beitrag vom: 3.05.2021
Kategorie: Corona
FFP2-Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Beitrag vom: 16.02.2021
Notbetreuung
Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge...
weiterlesen »
weiterlesen »

Beitrag vom: 4.02.2021
Umgang mit Digitalunterricht
Schreiben der Schulleiterin an die Eltern (2.2.21)Schule...
weiterlesen »
weiterlesen »

Beitrag vom: 23.01.2021
Veröffentlichung des Stundenplanes für das 2. Halbjahr
Ab kommender Woche Donnerstag, den 28.01.2021, steht...
weiterlesen »
weiterlesen »

Beitrag vom: 22.01.2021
Online-Nachhilfe
Das Förderkursangebot des GSG findet im 2....
weiterlesen »
weiterlesen »

Beitrag vom: 22.01.2021
Beantragung von Kinderkrankengeld
Die Schule stellt Bescheinigungen für die Beantragung...
weiterlesen »
weiterlesen »

Beitrag vom: 22.01.2021
WICHTIG: Maskenpflicht im ÖPNV Regelung ab dem 23. Januar.2021
Bitte beachten Sie unbedingt den Link (Maskenpflicht...
weiterlesen »
weiterlesen »