Liebe Schulgemeinde,

trotz Omikronwelle sollen die Schulen so lange wie möglich offen gehalten werden. Dies gilt auch für das Gustav-Stresemann-Gymnasium. Daher hier einige Punkte, die ich dringend bitte einzuhalten:

  • Testungen empfehle ich möglichst flächendeckend allen Schülerinnen und Schülern sowie allen Kolleginnen und Kollegen auch den Geimpften und Genesenen. Wir werden in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien die Testfrequenz etwas erhöhen und am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag testen
  • Bei Krankheitssymptomen bitte ich vorsorglich zu Hause zu bleiben. Dies gilt auch, wenn im näheren Umfeld jemand positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Bei Fragen in diesem Zusammenhang können Sie gerne die Schulleitung über das Sekretariat kontaktieren, um diese zu klären.
  • Maskenpflicht gilt auch im Unterricht und im gesamten Schulgebäude (ich empfehle dringend die Masken nur dann abzuziehen, wenn genügend Abstand eingehalten werden kann – sprich in den Maskenpausen und während der großen Pausen)
  • Ich weise dringend daraufhin, dass die Kolleginnen und Kollegen verpflichtet sind, bei den Maskenpausen darauf zu achten, dass diese keine Bewegungspausen sind und dass die Schülerinnen und Schüler genügend Abstand halten und möglichst in der Unter- und Mittelstufe keine Durchmischung der Lerngruppen stattfindet. Die Zeitfenster für die Maskenpausen bitte möglichst einzuhalten, um den Unterricht nicht zu lange durch einen erhöhten Lärmpegel zu stören.
  • In verkurstem Unterricht in der Unter- und Mittelstufe bitte ich dringend, dass die Schülerinnen und Schüler nach Klassenverbänden getrennt gesetzt werden.
  • Ich empfehle dringend, dass feste Sitzpartner gewählt werden, die möglichst auch bei allen Raumwechseln beibehalten werden sollen (möglichst feste Sitzgruppen).
  • Handhygiene ist dringend zu beachten. Ich empfehle dringend die Nutzung der Desinfektionsspender während des Schultages. Die Kolleginnen und Kollegen, die die Frühaufsicht führen, bitte ich darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler beim Betreten des Schulgebäudes die Hände desinfizieren.
  • Wenn möglich viel genutzte Kontaktflächen meiden oder sich danach die Hände desinfizieren. Mund und Augen nicht mit den Händen berühren. Gegenstände – wenn möglich – nicht ausborgen oder von mehreren Personen nutzen.
  • Stoßlüftung mit Durchzug bei geöffneter Klassenzimmertür nutzt mehr als gekippte und ständig geöffnete Fenster (Co2-Ampeln unterstützen die Lüftung)
  • Im Klassenraum sollten möglichst trotz Maskenpflicht Abstände – im uns zur Verfügung stehenden begrenzten Umfang – gewahrt werden.
  • Tritt ein Coronafall im näheren Umfeld auf bitte ich dringend die Schulleitung über das Sekretariat zu informieren. Gerne klären wir dann das weitere Vorgehen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, besprechen Sie die Punkte mit den Schülerinnen und Schülern in der 1. Stunde nach den Weihnachtsferien und tragen Sie dies auch in das digitale Klassenbuch ein.

 

Liebe Eltern, es wäre sehr hilfreich, wenn auch Sie mit Ihren Kindern die Punkte durchgehen und deren Wichtigkeit unterstreichen.

 

Ich bedanke mich bei allen für das umsichtige Vorgehen und hoffe, dass wir den Präsenzunterricht am GSG unter Beachtung dieser Vorsichtsmaßnahmen lange erhalten können.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Iris Blum, Schulleiterin

 

Einschulung der neuen 5er

 

Auch in diesem Jahr wird die Einschulung für die neuen Fünftklässler am GSG anders als sonst. Es wird bedingt durch die Corona-Krise wieder zwei Einschulungstage geben und die Einschulung erfolgt klassenweise. Am Montag werden zunächst die Klassen 5b und 5c eingeschult und am Dienstag die erstmalig eingerichtete Kreativklasse mit einem ganz neuen Konzept.

 

Die Zeitfenster im Überblick:

Montag, den 30.08.2021, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr: Klasse 5b

Montag, den 30.08.2021, von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr: Klasse 5c

Dienstag, den 31.08.2021, von 10.00 Uhr bis 12.15 Uhr: Klasse 5a

 

Das Hygienekonzept des GSG sieht vor, dass jedes Kind, das eingeschult wird, zwei Begleitpersonen aus seinem Hausstand mitbringen darf, wobei Kinder unter 6 Jahren nicht mitzählen. Jede teilnehmende Person muss einen aktuellen Corona-Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen Genesenennachweis oder einen Impfnachweis vorlegen. Die Eltern werden daher gebeten, sich mit ihren Kindern im Zeitfenster ab einer Stunde vor Beginn der Veranstaltung vor der Aula einzufinden, damit die entsprechenden Dokumente noch kontrolliert werden können.

 

Nach einem gemeinsamen Festakt mit buntem Programm in der Aula wird jedes Kind für eine Stunde mit seiner Klassenlehrerin oder seinem Klassenlehrer in den neuen Klassenraum gehen, seine Mitschüler*innen kennenlernen und natürlich den Stundenplan und weitere wichtige erste Informationen bekommen. Anschließend wird jedes Kind von seinen Eltern auf dem Schulhof wieder empfangen zu einem gemeinsamen Abschluss mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Das GSG ist gespannt auf die vielen neuen Gesichter und kreativen Köpfe, die das Schulleben mit tollen Ideen bereichern werden.

 

Quarantäne

 

Kinder und Jugendliche, die sich (urlaubsbedingt) in Quarantäne befinden, müssen diese unbedingt einhalten. Die Eltern von minderjährigen Kindern und Jugendlichen melden die Quarantäne bitte bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer bzw. bei der Tutorin/de Tutor. Volljährige Schüler*innen melden die Quarantäne bitte bei der Tutorin/dem Tutor. Auch wenn sich Personen des gleichen Haushalts in Quarantäne befinden, bitte ich dringend ebenso zu verfahren. Die Lehrkraft informiert alle anderen Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler unterrichten, und die Schulleitung. Informationen zum Unterricht erhalten die in Quarantäne befindlichen Kinder und Jugendlichen über das Schulportal. Die Lehrkräfte erinnere ich insbesondere aus diesem Grund noch einmal eindringlich daran, im digitalen Klassenbuch des Schulportals auch die „Inhalte“ freizuschalten und hier die Eintragungen so zu gestalten, dass betroffene Schüler*innen auch von zu Hause aus die Unterrichtsinhalte verfolgen können. Gerne können die Lehrkräfte auch die Schüler*innen über Teams zuschalten, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.

Impfangebot des Landkreises für Kinder ab 12 Jahren

 

Seit dem 07. Juni 2021 können sich Kinder ab 12 Jahren generell gegen Corona impfen lassen. Die Zulassung erfolgte von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA).

 

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte allen Kindern ab 12 Jahren ein Impfangebot unterbreiten.

 

Für dieses Angebot können alle 16- und 17-Jährige Kinder und Jugendliche am Montag, 30.08.2021, und Montag, 06.09.2021, zwischen 08.30 und 18.00 Uhr ohne Termin in das Impfzentrum in Korbach kommen.

 

Kinder ab 12 Jahre, die Interesse an einer Impfung haben, können sich gerne im Impfzentrum in Korbach impfen lassen. Vor Ort wird auch ein Kinderarzt anwesend sein, der die Impfaufklärung durchführt.

Das Impfzentrum ist in diesem Monat an folgenden Tagen von 08.30 Uhr – 18.00 Uhr geöffnet:

23., 25., 27., 28. und 30.08.2021

Im September sind bisher ausschließlich die Montage zur Öffnung vorgesehen.

Voraussetzung für eine Impfung ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Unterschrift beider Sorgeberechtigten) und die Anwesenheit zumindest eines Sorgeberechtigten.

 

Bitte die Aufklärungs-, Einwilligungs- und Anamnesebögen (LINK) verwenden und mit der Einverständniserklärung unbedingt mitbringen.

Lüften

 

Das richtige und regelmäßige Lüften bleibt das A und O für einen sicheren Unterricht. Hier können die CO2-Ampeln – falls vorhanden – einen sehr guten Beitrag leisten.

Maskenpflicht (medizinische Masken)

 

Es gilt Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. In den ersten beiden Schulwochen gilt unabhängig von der Inzidenz auch am Platz während des Unterrichts Maskenpflicht (medizinische Maske). Es wird also weiterhin wie im letzten Schuljahr die Maskenpausen während des Unterrichts geben. Es gilt auch die dringende Empfehlung des Tragens einer Maske während der Pausen.

 

Nach den beiden ersten Schulwochen wird die Maskenpflicht wieder gelockert, es sei denn die Inzidenz beträgt 100 und mehr.

Änderung Fahrplan Bus Odershausen

 

Für die Schülerinnen und Schüler aus Odershausen ergibt sich nach den Sommerferien eine Änderung auf der Hinfahrt zur Schule:

  • Der Bus der L. 544 um 07.25 Uhr ab Auenbergschule, 07.26 ab Mitte, 07.28 Uhr Köppel und 07.29 Uhr Ylopan wird Odershausen nicht mehr bedienen.
  • Alle Schüler und Schülerinnen des Gymnasiums nutzen ab den Sommerferien die L. 544 mit den Abfahrtzeiten 06.59 Auenbergschule, 07.00 Mitte, 07.02 Köppel, 07.03 Ylopan. Dieser Bus hält am Gymnasium.
  • Die Schüler und Schülerinnen der Ense Schule nutzen bitte weiterhin die L. 410 um 07.13 Uhr Mitte, 07.15 Uhr Köppel, 07.16 Uhr Ylopan.

Bleiben wir im Gespräch

Die ganze Schulgemeinde wird in den ersten Tagen nach dem Beginn des Wechselunterrichts für alle Jahrgänge eine gewisse Zeit der Wiedereingewöhnung und des Ankommens brauchen. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir die neuen Herausforderungen gemeinsam bewältigen werden. Es gilt vor allem, dass wir alle mit Geduld und Besonnenheit im Gespräch bleiben müssen, um den Unwegsamkeiten in der nötigen Ruhe und Gelassenheit begegnen zu können.

Oberstufenräume

Den Schüler*innen der Oberstufe stehen die Mensa und die Bibliothek als Aufenthaltsräume zur Verfügung. In allen beiden Räumen gelten Maskenpflicht, Essensverbot und Gespräche sind auf eine Lautstärke zu reduzieren, die andere nicht stört oder beeinträchtigt. Zudem gelten auf jeden Fall die AHA-Regeln. Essen, laute Gespräche und Musikhören sind nach draußen zu verlegen.

Beginn des Schultages

Die Schüler*innen begeben sich zu den Klassen- bzw. Kursräumen und setzen sich auf die vorgesehenen Plätze. Im Klassen- bzw. Kursraum beachten Sie dringend die AHA-Regeln und verhalten sich ruhig bis zum Eintreffen der/des Lehrer*in. Die Testkarten, die nach dem Selbsttest ausgegeben werden, sind unaufgefordert am Sitzplatz auszulegen.

FFP2-Maskenpflicht

In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Informationen ab dem 06.05

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe auch (Covid-Selbsttest):

 


Weiteres…

Anmeldung zum SchreibKunst Wettbewerb hier

Organisation des letzten Schultages vor den Osterferien – Donnerstag, 01.04.2021

 

Jahrgang 5/6

Der Präsenzunterricht endet am Mittwoch, 31.03.2021. Am Donnerstag, 01.04.2021, findet für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht von 1. – 3. Stunde statt – Fachunterricht, kein Klassenlehrerunterricht.

Betreuung wird angeboten – Absprachen mit Herrn Wendring (mwendring@stresemanngymnasium.de)

Jahrgang 7 – E2

Am Donnerstag, 01.04.2021, Distanzunterricht von der 1. – 3. Stunde – Fachunterricht, kein Klassenlehrerunterricht.

Jahrgang Q2

Der Präsenzunterricht endet am Mittwoch, 31.03.2021. Am Donnerstag, 01.04.2021, findet für alle Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht von 1. – 3. Stunde statt – Fachunterricht, kein Klassenlehrerunterricht.

Jahrgang Q4

Präsenzunterricht von der 1. – 3. Stunde mit Zeugnisausgabe.

Jahrgänge Q2

 

Der Jahrgang Q2 verbleibt wie gewohnt im Wechselmodell. Die Testungen finden montags und mittwochs statt.

 

Lüften von Räumen

 

Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion. Es ist daher auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Alle 20 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorzunehmen. Die notwendige Lüftungsdauer ergibt sich aus der Größe des Raums, der Anzahl der sich darin aufhaltenden Personen, der Größe der Fensteröffnung und der Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, weil durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Klassenräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich andere Klassen dort aufgehalten haben.

Hygienekonzept

 

Da das Infektionsgeschehen in Bad Wildungen noch Anlass zur Sorge und damit zur Vorsorge gibt, empfehle ich dringend – wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben –  das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (sog. OP-Masken oder FFP2-Masken). Bei den Lehrkräften ordne ich das Tragen von medizinische Masken im Unterricht an. Hilfreiche Empfehlungen zum Tragen der Gesichtsmasken kann man im Link finden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Tutorinnen und Tutoren weise ich an, die Inhalte des Links mit ihren Klassen und Kursen am 21.02.2021 zu besprechen. Sollte jemand aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Gesichtsmaske tragen können, bitte ich in diesem Fall der Schule ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen. Die bereits bekannten Maskenpausen sind einzuhalten.

 

Die Schülerinnen und Schüler müssen den Mindestabstand von 1,5m innerhalb und außerhalb des Unterrichts – auch mit Maske – einhalten. Auf Gruppenarbeit muss verzichtet werden, es sei denn diese kann digital organisiert werden.

 

Auf Körperkontakt ist zu verzichten. Auf Husten- und Niesetikette ist zu achten. Das Berühren von Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden.

 

Beim Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Auch im weiteren Schulalltag ist auf eine strenge Handhygiene zu achten.

 

Eine Durchmischung der Gruppen und Kurse ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Daher sind die Pausenhofzuteilungen unbedingt zu beachten. Insbesondere in der Oberstufe und in den Fächern Religion und Ethik sollte nach Möglichkeit eine nach Tutorenkursen bzw. Klassen getrennte Sitzordnung eingerichtet werden. Die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen werden angewiesen, einen Sitzplan anzulegen und im Sekretariat spätestens bis zum 26.02.2021 abzugeben. Der Sitzplan muss eingehalten werden.

 

Bei Krankheitssymptomen bitte ich vorsorglich den Unterricht in Distanz von zu Hause aus mitzuverfolgen. Da es diese Möglichkeit gibt, bitte ich hier, diese vorsorglich zum Wohle aller zu nutzen. Das Gleiche gilt auch, wenn in der Hausgemeinschaft der Verdacht einer Infektion mit Corona besteht oder Quarantäne ausgesprochen wird. Ich bitte hier, sehr umsichtig und weitsichtig zu handeln. Lieber einmal mehr die Schule meiden, als die Ansteckung von anderen riskieren. Keinem geht Unterrichtsstoff verloren, da wir auch den Distanzunterricht weiterhin auf hohem Niveau anbieten.

 

Coronafälle und Quarantänefälle in Zusammenhang mit Corona sind der Schulleitung sofort zu melden, sodass möglichst schnell Maßnahmen ergriffen werden können. Wir mussten die Erfahrung machen, dass bei einer Meldung durch das Gesundheitsamt wertvolle Zeit verstreicht.

 

Ein Handeln, das nicht dem Hygienekonzept entspricht, muss der Schulleitung gemeldet werden. Diese behält sich vor, Konsequenzen einzuleiten.

Jahrgänge 7 – 10 und E-Phase

Ab Donnerstag, dem 06.05.2021, befinden sich alle Jahrgänge im Wechselmodell. Wir starten mit der Gruppe B (gerade Woche) und in der Oberstufe mit geraden Geburtstagen. Die Schüler*innen, die nicht in Präsenz sind, werden entlang des Stundenplanes (und so lange es die technischen Voraussetzungen zulassen) zugeschaltet und nehmen online am Unterricht teil. Bei dem Wechselmodell wird wöchentlich zwischen A-Gruppe (ungerade Woche) und B-Gruppe (gerade Woche) gewechselt. Die Klassenlehrer*innen informieren die Eltern/Schüler*innen über die Einteilung bis spätestens 03.05.2021.

 

In der Schule herrscht eine Testpflicht. Die Schüler*innen, die in Präsenz sind, müssen getestet werden, d. h. am Donnerstag, dem 06.05.2021, werden in der ersten Stunde (in der E-Phase auch noch in der dritten Stunde) die Testungen durchgeführt. Bitte denken Sie hierzu dringend daran, die Einverständniserklärungen unterschrieben mitzugeben (Eltern) bzw. einzusammeln (Lehrer*in). Ohne Einverständniserklärung dürfen die Schüler*innen nicht getestet werden – ohne Testung dürfen die Schüler*innen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen sofort abgeholt werden. In der Regel (ab dem 10.05.2021) finden die Testungen am Montag und Mittwoch in der ersten Stunde statt. Liebe Eltern, achten Sie bitte darauf, dass auf der Einverständniserklärung ein telefonischer Kontakt genannt wird, der in Notfällen sehr gut/immer erreichbar ist.

Notbetreuung

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die nicht in der Schule Präsenz haben, gibt es die Möglichkeit, dass diese aus dringenden Gründen in der Schule durch unseren Schulsozialarbeiter betreut werden und dann auch per Videozuschaltung am Unterricht teilnehmen.

Es gilt also, dass bei dringendem Betreuungsbedarf in der Schule eine Notbetreuung angeboten wird. Die Gründe, die zu einer Teilnahme an der Notbetreuung berechtigen, können dem Elternschreiben des Kultusministeriums entnommen werden. Im Anhang findet man auch die Anmeldung zur Notbetreuung.

 

Download

Jahrgänge 5 und 6

Die Jahrgänge 5 und 6 bleiben in gewohnter Weise im wöchentlichen Wechselmodell. Die Testungen finden montags und mittwochs statt.

Veröffentlichung des Stundenplanes für das 2. Halbjahr

 

Ab kommender Woche Donnerstag, den 28.01.2021, steht voraussichtlich der neue Stundenplan für das 2. Halbjahr zur Verfügung. Dieser wird auf den folgenden Plattformen einsehbar sein:

(1) WebUntis

(2) Schulportal im Downloadbereich

(3) Schulportal als Stundenplanimport für die Rubrik „Mein Unterricht“

 

Weitere mögliche Planredaktionen werden ebenfalls über die Homepage angekündigt und über die obigen Plattformen verteilt. 

Bei allen Fragen bezüglich der Stundenplanung stehe ich Ihnen gerne per EMail oder telefonisch über das Schulsekretariat zur Verfügung.

 

Dr. Rüsseler

Online-Nachhilfe

Das Förderkursangebot des GSG findet im 2. Halbjahr des laufenden Schulhalbjahres in Form von Onlinekursen statt. Dabei werden bis zu drei Schülerinnen und Schüler einer Klasse in dem gewählten Fach von einem qualifizierten Oberstufenschüler  mittels Microsoft Teams unterrichtet.

 

Die Unterrichtsdauer beträgt eine Stunde. Die Förderkurse finden wöchentlich statt (Ferien und Feiertage ausgenommen).

Folgende Fächer können angeboten werden: Mathematik, Deutsch Fremdsprachen

 

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis  9 können sich unter Angabe der Klasse, der Fachwünsche, der unterrichtenden Fachlehrer und der Handynummer bis zum 12. Februar per E-Mail unter der Adresse foerderung@stresemanngymnasium.de anmelden.

 

Die Kurseinteilung und Organisation erfolgen durch Herrn Asel und Herrn Staffel, die auch Ansprechpartner sind.  

Beantragung von Kinderkrankengeld

Die Schule stellt Bescheinigungen für die Beantragung von Kinderkrankengeld aus. Wenden sie sich hierfür bitte an das Sekretariat (05621 2432).

WICHTIG: Maskenpflicht im ÖPNV Regelung ab dem 23. Januar.2021

Bitte beachten Sie unbedingt den Link (Maskenpflicht im ÖPNV). Bei Fragen steht Ihnen die ALV Oberhessen GmbH & Co. KG unter 06421 6200692 oder www.alv-oberhessen.de zur Verfügung.

Bistro- und Mensabetrieb

 

Das Bistro hat ab dem 22.02. von 08.30 bis 11.30 Uhr geöffnet.

 

Der Mensabetrieb ist nach wie vor ausgesetzt.

 

Zeugnisausgabe

Da wir bei den hohen Infektionszahlen – insbesondere in Bad Wildungen – niemanden einem Ansteckungsrisiko bei der Fahrt zur Schule, in der Schule selbst oder bei der Fahrt nach Hause aussetzen möchten, haben wir uns dazu entschieden, Ihnen eine Zeugniskopie postalisch zukommen zu lassen. Dieses bedeutet einen hohen logistischen und arbeitsintensiven Aufwand. Wir sind aber zuversichtlich, dass Sie die Kopien in der Zeit vom 29. Januar 2021 bis zum 02. Februar 2021 in den Händen halten können. Vielen herzlichen Dank an dieser Stelle insbesondere an die beiden Sekretärinnen Frau Trawalley-Wurthmann und Frau Wacker.

 

Die Originalzeugnisse werden sofort ausgehändigt, wenn die Präsenz in der Schule durch Wechselunterricht gegeben ist.

 

Sollten Sie aus einem wichtigen Grund (z. B. Bewerbung, Schulwechsel) das Originalzeugnis noch vor diesem Termin brauchen, bitte ich Sie, sich telefonisch mit der Schule (05621 2432) in Verbindung zu setzen, um eine Ausgabe zu vereinbaren. Bitte denken Sie daran, dass das Originalzeugnis nur an Eltern/Erziehungsberechtigte oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern nur persönlich ausgehändigt werden darf. Sollten Sie einen Dritten mit der Abholung des Zeugnisses beauftragen, muss dieser durch ein formloses Schreiben mit der Unterschrift der Eltern/des Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. des volljährigen Schülers bevollmächtigt sein.

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen

Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen finden mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse in den Jahren 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, bis zum Einsetzen einer Präsenz nicht statt. Die Ausnahme gilt für die Jahrgangsstufen 12 und 13. Der Klausurplan für die Jahrgänge 12 und 13 wird zu gegebener Zeit nachgereicht.

Ausblick auf das Vorgehen ab dem 15. Februar 2021

Wenn das Infektionsgeschehen es zulässt und vorbehaltlich der weiteren gemeinsamen Entscheidungen von Bund und Ländern ist ab dem 15. Februar geplant, die Jahrgangsstufen 5 und 6 im Wechselunterricht zu beschulen. Das bedeutet: Ihr Kind wechselt zwischen dem Unterricht in der Schule und zuhause. Dafür werden die Klassen beziehungsweise Lerngruppen geteilt, damit der notwendige Abstand von 1,5 Metern im Unterricht eingehalten werden kann.

 

Weiterhin wird angestrebt, dass

  • die Jahrgangsstufen 5 und 6 möglichst früh im März wieder im eingeschränkten Regelbetrieb unterrichtet werden.
  • die Klassen ab der Jahrgangsstufe 7 ebenfalls noch im März den Wechselunterricht in Präsenz aufnehmen können.

Jahrgang 13

Dieser Jahrgang erhält Präsenzunterricht.

Jahrgänge 10 – 12 (bis zum 22. Februar 2021)

Der Jahrgang 10 und die Oberstufe werden über Microsoft Teams unterrichtet.

Jahrgänge 7 – 9 (bis 22. Februar 2021)

Diese Jahrgänge erhalten Distanzunterricht. Eine Betreuung ist nicht vorgesehen.

Die Jahrgänge 7 – 9 werden vornehmlich über das Schulportal unterrichtet. Aber auch hier sind videogestützte Unterrichtssequenzen möglich. Für die Schülerinnen und Schüler herrscht Unterrichtspflicht entlang des „normalen“ Stundenplans, daher wird die Anwesenheit am Beginn und am Ende der Doppelstunde durch die zuständige Lehrkraft per Microsoft Teams kontrolliert und protokolliert.

Jahrgänge 5 und 6 (bis zum 22. Februar 2021)

Das Gustav-Stresemann-Gymnasium schließt sich dem Grundsatz des Hessischen Kultusministeriums an und empfiehlt dringend, dass die Schülerinnen und Schüler am verlässlichen Distanzunterricht von zu Hause aus teilnehmen.

Der Distanzunterricht wird vornehmlich über das Schulportal erfolgen. Jedoch werden auch kleinere digitalgestützte Sequenzen den Unterricht begleiten. Über Microsoft Teams wird die Anwesenheit zu Beginn und am Ende der Doppelstunde kontrolliert.

Sollte es Ihnen aus beruflichen oder anderen Gründen nicht möglich sein, Ihr Kind zu Hause zu betreuen, teilen Sie dies bitte mit dem angehängten Begleitschreiben der Schule mit.

Die betroffenen Schülerinnen und Schüler werden dann in der Schule bei der Durchführung des Distanzunterrichts betreut.

Das Ganztagsangebot wird heruntergefahren auf das Angebot Hausaufgabenbetreuung und nachmittägliches Betreuungsangebot.

 

Beachten Sie bitte die Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins. Klicken Sie hier



Liebe Schulgemeinde,

anbei erhalten Sie das Schreiben des Kultusministers vom 30. Oktober 2020. Hiernach befinden wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab dem 2. November 2020 in der Stufe 2 des Präsenzangebots für Schulen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass ab dem 2. November 20 ab der Jahrgangsstufe 5, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht herrscht.

Die weiteren Maßnahmen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6, die sich aus dem Unterricht im „Eingeschränkten Regelbetrieb“ ergeben, gelten bis zum Ende des ersten Halbjahres. Die Organisation der Maßnahmen muss spätestens bis zum 9. November 20 abgeschlossen sein.

Hier nun die Maßnahmen, die bis zum Ende des ersten Halbjahres gelten sollen, und deren zeitliche Umsetzung für das Gustav-Stresemann-Gymnasium:

  • Die Jahrgänge 5 und 6 werden ab dem 09.11.20 nur noch im Klassen-Coronaverband unterrichtet. Eine Durchmischung der Klassen in den Jahrgänge 5 und 6 muss unbedingt unterbleiben. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich. Ich empfehle den Lehrkräften dringend, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Für die Fächer Religion und Ethik, die weiterhin in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden, ordne ich ab dem 09.11.2020 an, dass den Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen feste klassengetrennte Sitzbereiche in den Unterrichtsräumen zugewiesen werden. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler dieser klassenübergreifenden Lerngruppen bis zum Ende des ersten Halbjahres MNB auch im Unterricht tragen – auch wenn diese Maßnahme vom Gesundheitsamt zurückgenommen werden würde.
  • Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, fällt ab dem 03.11.2020 das Angebot von Arbeitsgemeinschaften im Ganztagsbereich bis Ende des ersten Halbjahres weg, es sei denn das Angebot kann digital durchgeführt werden. (siehe Anhang)
  • Die Arbeitsgemeinschaften im Jahrgang 5 und 6 am Vormittag werden ab dem 03.11.2020 als feste Lernzeiten für die einzelnen Klassen gegebenen. (siehe Anhang)
  • Das Ganztagsangebot wird mit dem Ziel feststehender Lerngruppen ab dem 03.11.2020 angepasst.
  • NEU: Der Unterricht der Musikschule findet bis auf Weiteres in gewohnter Weise statt.
  • Der Sportunterricht ist nach draußen zu verlegen. Bei sehr schlechtem Wetter findet der Sportunterricht als Theorieunterricht statt. Sollte aus prüfungsrelevanter/notenrelevanter Sicht ein Sportunterricht in geschlossenen Räumen erforderlich sein, so sind die gängigen Hygienebestimmungen (Abstand, Raumlüftung, Kontaktlosigkeit) unbedingt zu beachten und die Schulleitung ist zu informieren.

Bei Fragen stehe ich Ihnen/euch gerne zur Verfügung.


Mit vielen Grüßen

Iris Blum (02.11.20, 12:00 Uhr)

Liebe Schulgemeinde,

ab Freitag, 30.10.2020, herrscht auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB). Diese Verpflichtung hat der Kreis aufgrund der rasant steigenden Fallzahlen für alle Schulen des Landkreises ab der 5. Klasse angeordnet. Den Text zur Verlautbarung des Kreises finden Sie unten.

Ich finde, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ein Zeichen der Solidarität und des Respekts gegenüber der Gesundheit der anderen ist. Aber auch mir ist bewusst wie anstrengend sich dies für die Kinder und Jugendlichen gestaltet. Die Kolleginnen und Kollegen sind daher angewiesen sensibel mit dem Tragen der Masken im Unterricht umzugehen, d. h. den Schülerinnen und Schülern Erholungspausen einzuräumen. Festgelegt haben wir, dass es in der Sekundarstufe I (Jahrgang 5 -10) alle 25 Minuten sogenannte Maskenpausen an der frischen Luft gibt und für die Sekundarstufe II (E- und Q-Phase) nach 50 Minuten. Dennoch müssen die Schülerinnen und Schüler sich erst an das längere Tragen einer MNB gewöhnen, Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über Kopfschmerzen und Übelkeit.

Liebe Eltern, denken Sie bitte daran Ihren Kindern jetzt mehr Trinkbares mitzugeben, denn dies kann etwas Entspannung bringen. Auch mehrere MNB für den Schultag wären gut, denn schnell sind die MNB feucht oder verschmutzt, so kann man die MNB wechseln und dem Risiko vorbeugen, dass es im Mundbereich zu Ausschlag, etc. kommt.

In den letzten Tagen hat sich schon eine Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler vorbildlich an die Regelung gehalten, auch im Unterricht MNB zu tragen. Vielen herzlichen Dank.

Der Sportunterricht aller Jahrgänge erfolgt ab dem 30.10.2020 durchweg im Freien. Dort muss keine MNB getragen werden, solange der Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Die Sportlehrerinnen und –lehrer bitten darum, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend wetterfeste Kleidung tragen, damit Spaziergänge, kleine Sportspiele oder andere Formen der Bewegung im Freien möglich sind (das Umziehe wird ermöglicht). Die Lerngruppen treffen sich mit der Sportlehrerin / dem Sportlehrer wie gehabt vor der Stunde auf dem Schulhof.

Seit mehreren Wochen haben wir im Bereich CO2-Ampeln und Luftreiniger recherchiert und uns bemüht Angebote einzuholen. Auf Anfrage beim Kreis (Schulträger), ob ich aus dem Kreisschulbudget des Gustav-Stresemann-Gymnasiums CO2-Ampeln oder Luftreiniger anschaffen könnte, bin ich darauf hingewiesen worden, dass Beschaffungen von Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln durch den Schulträger nicht übernommen werden.  

Für die Räume des A- und des E-Traktes hatte ich schon CO2-Ampeln geordert. Diese werden in den nächsten Tagen angebracht und in Funktion genommen. Die Kolleginnen und Kollegen können das Lampensystem im Blick behalten und bei 2 mal gelb sollte gelüftet werden.

Momentan gibt es Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, die allermeisten sogar vorsorglich und freiwillig und nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes. Einen Coronafall gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wenn es einen solchen geben würde, würde ich sehr zeitnah die Schulgemeinde informieren.

Vielen herzlichen Dank an die Eltern, die sehr umsichtig und vorausschauend ihre Kinder zu Hause lassen, um den Rest der Schulgemeinde zu schützen. Und auch an die Kolleginnen und Kollegen, die auch in dieser Hinsicht sehr verantwortungsbewusst handeln.

Bei Fragen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit vielen Grüßen und bleiben Sie gesund

Iris Blum

29.10.2020, 14:30 Uhr


Schreiben des Kreises zur Verlautbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der aktuellen Situation und der steigenden Infektionszahlen in unserem Landkreis sind weitere Maßnahmen auch an den Schulen im Landkreis erforderlich.

 

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat am heutigen Tage eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Schritte zur Eindämmung des Virus festlegt:

 

·         In allen Schulen besteht ab der 5. Jahrgangsstufe eine Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband. Diese Pflicht gilt auch in den Schulkantinen außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz am Tisch.

·         Die erweiterte Pflicht besteht ausnahmsweise nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

 können.

·         Die erweiterte Pflicht gilt ferner nicht, soweit die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts, insbesondere der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen

Personen, eingehalten werden können.

·         In allen Schulen darf kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen stattfinden. Im Freien ist der praktische Sportunterricht gestattet, sofern dieser unter ständiger Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen ausgeübt wird. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss dann nicht getragen werden.

·         Diese Allgemeinverfügung tritt am 30. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 09. November 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

 

(…)

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Claudia Knublauch

(28.10.20)


WICHTIG: Maßnahmen des Gustav-Stresemann-Gymnasiums (29.10.2020, 14:30 Uhr)

·         Ich ordne an, auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und folge hiermit der Verlautbarung des Landkreises. Diese Anordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde und auch für Besucher, die sich auf dem Schulgelände befinden. Die zahlreichen Bedenken und Sorgen gegenüber einer solchen Maßnahme sind mir natürlich bekannt, aber die rasant steigenden Infektionszahlen lassen keinen Spielraum mehr.

·         Es können auch Gesichtsvisiere verwendet werden. Das Visier muss dabei das gesamt Gesicht vollständig abschirmen. Halbvisiere (sog. „Kinnvisiere“) sind nicht zulässig. Im Ausnahmefall ist die Schule bei der Bereitstellung von Gesichtsvisieren behilflich.

·         Da das Tragen einer MNB oder eines Visiers über längere Zeit sehr anstrengend ist, bitte ich die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern öfter Erholungspausen zu gönnen. Die Sekundarstufe I kann entgegen dem 20minütigen Lüftungsmodus beispielsweise alle 25 Minuten nach Unterrichtsstart eine 5-10 minütige Maskenpause an der frischen Luft (aber auf jeden Fall mit Abstand) einlegen. Die Sekundarstufe II kann 40 Minuten nach Unterrichtsstart eine Maskenpause an der frischen Luft (aber auf jeden Fall mit Abstand) machen. Die Zeitfenster ermöglichen, dass die Lehrkräfte relativ individuell diese Pausen wahrnehmen können, ohne dass die Schülerinnen und Schüler permanent aufeinandertreffen. Bitte beachten Sie/beachtet die zugewiesenen Plätz.

·         Wenn eine Schülerin/ein Schüler zwischendurch einmal die MNB im Ausnahmefall oder während Klassenarbeiten kurz abnehmen muss, kann die Lehrkraft ihm dies am offenen Fenster im Klassenraum kurz erlauben.

·         Schülerinnen und Schülern, die zur Risikogruppe gehören oder mit jemanden aus einer Risikogruppe im gleichen Hausstand lebt, und momentan den Präsenzunterricht besuchen, rate ich dringend, die steigenden Fallzahlen unbedingt im Auge zu behalten. Gegebenenfalls können die Eltern bzw. die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler auf mich zukommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

·         Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome zeigen, empfehle ich dringend den Schulbesuch für die Zeit bis zur Genesung auszusetzen und ihr Fehlen zu entschuldigen oder entschuldigen zu lassen.

·         Sollte sich jemand aus dem Hausstand einer Schülerin/eines Schülers in Quarantäne begeben müssen bzw. sich testen lassen müssen, so bitte ich dringend, mit mir Kontakt aufzunehmen. Leider ist das Gesundheitsamt momentan so belastet, dass es in diesem Fall nicht immer zu einer Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit der Schule kommt.

·         Momentan haben wir noch keinen Corona-Fall am Gustav-Stresemann-Gymnasium. Sollte dieser Fall eintreten, werde ich zügig die Schulgemeinde informieren.

·         Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne über das Sekretariat oder über die Mailadresse iblum@stresemanngymnasium.de zur Verfügung.

 

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

 

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

 

Soweit eine Versetzungsentscheidung mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt werden kann, wird die Versetzung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für sie ausgesprochen, sodass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, mittels der Versetzung einen Schulabschluss zu erlangen.

An die Schulgemeinde

 

 

Für mich als Schulleiterin ist es einmal Zeit Danke zu sagen: Herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen, die die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben für das Homeschooling versorgen und den Abiturientinnen und Abiturienten durch Aufsichten ermöglichen, ihr Abitur zu schreiben sowie Konferenzen via Videokonferenz durchführen, um die Kommunikation nicht abbrechen zu lassen – Herzlichen Dank an Herrn Wendring in der Notbetreuung, der immer dafür sorgt, dass auch hier die Kinder eine sinnvolle Beschäftigung haben – Herzlichen Dank an alle Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause aus ihre Aufgaben erledigen und Rückmeldungen an ihre Lehrerinnen und Lehrer geben – Herzlichen Dank an alle Eltern, die das Homeschooling ihrer Kinder geduldig und mit sehr viel Energie unterstützen und damit den Kolleginnen und Kollegen enorm helfen, den Lernstoff zu übermitteln – Herzlichen Dank an die Abiturientinnen und Abiturienten, die äußerst diszipliniert und verständnisvoll das diesjährige Abitur unter den sehr ungewöhnlichen Umständen meistern – Herzlichen Dank an die Sekretärinnen, die auch in diesen schwierigen Zeiten, die Verwaltung am Laufen halten und oftmals als Bindeglied zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinde fungieren – Herzlichen Dank an den Hausmeister und die Reinigungskräfte, die täglich dafür sorgen, dass die notwendigen Räume sauber und desinfiziert sind – Herzlichen Dank an das Schulleitungsteam, das dafür sorgt, dass Absprachen kommuniziert und miteinander bedacht werden – Herzlichen Dank an das Digitalisierungsteam (Herr Weiler und Frau Horn), die unermüdlich nach neuen Wegen suchen, um das Homeschooling zu verbessern und die digitale Kommunikation zu unterstützen, und für alle stets ansprechbar sind – Herzlichen Dank an Herrn Dr. Rüsseler, der stets und äußerst schnell dafür sorgt, dass Informationen auf der Homepage für alle zu lesen sind – Herzlichen Dank, dass alle in diesen schwierigen Zeiten unser Schulmotto „Gemeinsam Schule Gestalten“ ernst nehmen und sich mit ihren Mitteln und Möglichkeiten einbringen.

Ich bin sehr stolz darauf, diese Schule leiten zu dürfen. Bleiben Sie alle gesund

 

Iris Blum, Schulleiterin (27.03.2020)

Veranstaltungen/Exkursionen/Fortbildungen

 

(22.04.2020)

Das diesjährige Praktikum vor den Herbstferien wird zunächst ausgesetzt und auf einen anderen Zeitpunkt verschoben. Sobald wir einen neuen Termin nennen können, wird dieser hier veröffentlicht.


Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten können aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien nicht stattfinden. Auch das Betriebspraktikum, Wanderungen, Exkursionen und der Besuch außerschulischer Lernorte entfallen in dieser Zeit, damit sich die Schulen in den ersten Wochen nach den Sommerferien voll auf den Unterricht und ggf. die Kompensation von ausgefallenen Lernstoff konzentrieren können. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme durch das Land. Inwieweit die genannten Dinge auf spätere Termine verschoben werden können, wird in den folgenden Wochen geklärt.

Informationen für Abiturientinnen und Abiturienten (02.04.2020)

 

Herzlichen Glückwunsch, die schriftlichen Abiturprüfungen liegen hinter euch. Ich bin stolz darauf, dass ihr in diesen schwierigen Zeiten diese erste Hürde zum Ablegen des Abiturs geschafft habt. Erholt euch nun ein wenig. Vielen herzlichen Dank an Herrn Müller und sein Team, die das schriftliche Abitur in solch ungewöhnlichen und schwierigen Zeiten begleitet, koordiniert und organisiert haben.

Über den weiteren Sachstand werden wir euch über die Homepage und über die anderen bewährten Kanäle berichten. Behaltet also die Homepage auch über die unbedingt im Auge!

Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler (02.04.2020)

 

Jetzt sind erst einmal Ferien! Ich wünsche allen schöne Osterferien und erholsame Osterfeiertage. Eltern sowie Schülerinnen und Schülern rate ich dringend, die Homepage im Auge zu behalten. Hier werden die neuesten anstehenden Entwicklungen veröffentlicht.

Informationen für die Lehrkräfte (02.04.2020)

 

Ich wünsche allen schöne Osterferien und erholsame Osterfeiertage. Die Lehrkräfte betraue ich mit der Wahrnehmung ihrer Dienstpflicht in den Ferien von zu Hause – ausgenommen ist die notwendige Anwesenheitspflicht im Rahmen der Notbetreuung (siehe Mail zu diesem Thema)
Die Wahrnehmung der Dienstpflicht von zu Hause in den Ferien umfasst das Folgende:

 

  • Tägliche Verpflichtung der Erreichbarkeit über die dienstliche Mailadresse für wichtige Informationen
  • Tägliche Verpflichtung sich auf der Schulhomepage über den neuesten Sachstand in Kenntnis zu setzen
  • Verpflichtung sich während der Ferien über den Inhalt seines Schulpostfachs zu informieren

Leistungsbewertung und Homeschooling (05.04.2020)

 

Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituation möchte ich klarstellen, dass nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs keine Bewertung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der Zeit der Freistellung vom Unterricht angeeignet haben, im Sinne einer Leistungsbewertung gemäß § 73 HSchG erfolgen darf.

 

Notwendig ist aber, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus dieser Phase aufgreifen. Nach der vertiefenden Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt auch Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und einer Leistungsbewertung unterliegen. Ebenso ist es aus pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler positiv zu berücksichtigen.

Erweiterte Notbetreuung

Die Landesregierung hat durch die Verordnung vom 16.04.2020 (Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus, GVBl. S. 262) die Liste der sog. systemkritischen Berufe erweitert. Damit kann die Notbetreuung grundsätzlich auch von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:

 

–       Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebs zwingend erforderlich ist,

 

–       Soldatinnen und Soldaten nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung von Soldaten vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind sowie

 

–       berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

 

Sollten Sie unter den Voraussetzungen der veränderten Verordnung Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden wollen. Bitten wir Sie dringend mit der Schule telefonisch bis spätestens Donnerstag, 23.04.2020, 12:00 Uhr Kontakt aufzunehmen (05621 2432).

 

>>Download des Notbetreuungsformular<<<

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne auch per Mail zur Verfügung: iblum@stresemanngymnasium.de