Beitrag vom: 3.05.2021
Kategorie: Corona
FFP2-Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Beitrag vom: 22.04.2020
Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage...
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Beitrag vom: 17.04.2020
An die Schulgemeinde
Für mich als Schulleiterin ist es einmal...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Veranstaltungen/Exkursionen/Fortbildungen
(22.04.2020)Das diesjährige Praktikum vor den Herbstferien wird...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Informationen für Abiturientinnen und Abiturienten (02.04.2020)
Herzlichen Glückwunsch, die schriftlichen Abiturprüfungen liegen hinter...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler (02.04.2020)
Jetzt sind erst einmal Ferien! Ich wünsche...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Informationen für die Lehrkräfte (02.04.2020)
Ich wünsche allen schöne Osterferien und erholsame...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Leistungsbewertung und Homeschooling (05.04.2020)
Hinsichtlich der Bewertung der unterrichtsersetzenden Lernsituation möchte...
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Beitrag vom: 9.04.2020
Erweiterte Notbetreuung
Die Landesregierung hat durch die Verordnung vom...
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