Beitrag vom: 3.05.2021
Kategorie: Corona
FFP2-Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Beitrag vom: 3.05.2021
Oberstufenräume
Den Schüler*innen der Oberstufe stehen die Mensa...
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Beitrag vom: 3.05.2021
Beginn des Schultages
Die Schüler*innen begeben sich zu den Klassen-...
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Beitrag vom: 26.03.2021
Organisation des letzten Schultages vor den Osterferien – Donnerstag, 01.04.2021
Jahrgang 5/6Der Präsenzunterricht endet am Mittwoch, 31.03.2021....
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Beitrag vom: 16.02.2021
Lüften von Räumen
Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme...
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Beitrag vom: 16.02.2021
Hygienekonzept
Da das Infektionsgeschehen in Bad Wildungen noch...
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Beitrag vom: 16.02.2021
Jahrgänge 7 – 10 und E-Phase
Ab Donnerstag, dem 06.05.2021, befinden sich alle...
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