Beitrag vom: 24.06.2021 Kategorie: Willkommen

Aktuelle Information zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vom 24.06.2021

 

Liebe Kolleg*innen, liebe Eltern, liebe Schüler*innen,

ab morgen, Freitag, 25.06.2021, gibt es Erleichterungen bezüglich der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht nur noch auf den Durchgangsflächen (Fluren und Treppenhäuser der Schulen) und im Klassen- oder Fachraum bis zur Einnahme eines Sitzplatzes bzw. dem Eintreffen der Lehrkraft.

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gestaltet sich konkret wie folgt:

  • Auf den Außenbereichen der Schule muss keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Beim Betreten des Schulgebäudes und den Gang zum Klassen- bzw. Fachraum muss die Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
  • Wenn die Sitzplätze eingenommen worden sind und die Lehrkraft eingetroffen ist, darf die Mund-Nase-Bedeckung abgenommen werden.
  • Die Mund-Nase-Bedeckung muss getragen werden, wenn der Sitzplatz verlassen wird (beim Gang durch den Klassen- bzw. Fachraum zum Waschbecken, an die Tafel, zur Lehrkraft, zum Mitschüler, …)
  • Bei Partner- und Gruppenarbeit muss die Mund-Nase-Bedeckung auch getragen werden, da man sich hier seinem Gegenüber über längere Zeit gezielt für Gespräche etc. zuwenden muss.

 

Lehrkräfte und alle anderen in Schule Beschäftigte müssen als Mund-Nase-Bedeckung weiterhin medizinische Masken tragen.

 

Bei Schüler*innen genügt eine Alltagsmaske.

 

Trotz aller Freude über die Erleichterungen empfehle ich als Schulleiterin weiterhin dringend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude, sprich auch im Klassen- bzw. Fachraum.

 

Insbesondere gilt diese Empfehlung für die Lehrkräfte, da diese immer wieder in wechselnden Lerngruppen unterrichten. Ein positiver Coronafall in einer der Lerngruppen könnte dann dazu führen, dass ich alle Lehrkräfte, die in dieser Lerngruppe unterrichtet haben, in Quarantäne schicken muss: eine Katastrophe für jeden Schulbetrieb.

 

Auch bei der Schülerschaft empfehle ich dringend das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. Die Abstände im Klassenraum bei vollständiger Präsenz sind sehr gering, auf jeden Fall unter den Empfehlungen des RKI, sodass eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Schüler*innen, die trotz Aussetzen der Maskenpflicht im Unterricht Masken tragen, dürfen und sollen keine Nachteile erwachsen. Daher bitte ich die Lehrkräfte, sensibel mit dem Thema umzugehen. Trotz Aussetzen der Maskenpflicht können die Lehrkräfte weiterhin sehr gerne die Gelegenheit zu Maskenpausen nutzen – insbesondere dann, wenn sie sich selbst dazu entschlossen haben, weiterhin im Unterricht zum Wohle der Gesunderhaltung der Schülerschaft, eine Maske zu tragen.

 

Zudem weise ich darauf hin, dass die Einhaltung der anderen Hygieneregeln jetzt wieder noch wichtiger wird (Handhygiene; möglichst viel Abstand/auch im engen Klassenraum; Hust-Nies-Etikette; …).

 

Auch die Kontrolle der Testkarten durch die Lehrkräfte und dadurch auch das Mitbringen derselben von den Schüler*innen ist wichtiger denn je. Wir können es uns nicht leisten, dass sich Schüler*innen mehrere Stunden ungetestet in der Schule und damit bei ihrer Lerngruppe aufhalten.

 

Erleichterungen auf der einen Seite bringen auch immer strengere Kontrolle von Regelungen auf der andren Seite mit sich. Das zweimalige Testen in der Woche ist nun unser einziger Schutz gegen das Coronavirus und damit wichtiger denn je.

 

Die Gesundheitsämter haben vor Änderung der Erlasslage noch mit diesen Argumenten für die Maskenpflicht plädiert:

  • Bei der sich sehr rasch ausbreitenden Delta Variante (vormals indische Variante genannt) gibt es eine Hospitalisierungsquote von Kindern im 1% Bereich.
  • Abstand ist unter den gegebenen Umständen in Schulen nicht zu garantieren.
  • Quarantänemaßnahmen für einzelne Schüler, ganze Klassen oder gar das Schließen ganzer Schulen sind mit erheblichem Schaden für die Betroffenen verbunden.
  • Maskentragen reduziert die Übertragung von SARS-CoV-2 in Gebäuden signifikant. Maskentragen in Schulen verringert als Teil eines Maßnahmenpakets die Infektionshäufigkeit.
  • Es gibt keine Evidenz für mögliche Schäden durch Tragen einer Maske.

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Mit vielen Grüßen

Iris Blum, Schulleiter

GSG-Placeholder
Beitrag vom: 22.07.2020 Nie unvorbereitet zur Klausur  Kristina Resch beste Abiturientin: Mit Ehrgeiz und...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 3.07.2020 Lohnende Literatur – Vivienne Hanft als Scheffel-Preisträgerin 2020 Dass sich die Beschäftigung mit Dichtung und...
weiterlesen »
Beitrag vom: 4.03.2020 „Menschenrechte statt rechte Menschen“ – UNESCO-AG setzt Zeichen gegen Rechts Wenige Tage nach dem rassistischen Anschlag in...
weiterlesen »