Beitrag vom: 3.05.2021
Kategorie: Corona
FFP2-Maskenpflicht
In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude raten wir dringend zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine FFP2-Maskenpflicht herrscht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude nicht. Aber die Schüler*innen sind auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Andere Mund-Nase-Bedeckungen sind nicht zulässig.

Beitrag vom: 7.01.2022
Liebe Schulgemeinde,trotz Omikronwelle sollen die Schulen so...
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Beitrag vom: 29.08.2021
Einschulung der neuen 5er
Auch in diesem Jahr wird die Einschulung...
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Beitrag vom: 23.08.2021
Quarantäne
Kinder und Jugendliche, die sich (urlaubsbedingt) in...
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Beitrag vom: 23.08.2021
Impfangebot des Landkreises für Kinder ab 12 Jahren
Seit dem 07. Juni 2021 können sich...
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Beitrag vom: 23.08.2021
Maskenpflicht (medizinische Masken)
Es gilt Maskenpflicht auf dem Schulgelände und...
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Beitrag vom: 23.08.2021
Änderung Fahrplan Bus Odershausen
Für die Schülerinnen und Schüler aus Odershausen...
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Beitrag vom: 3.05.2021
Bleiben wir im Gespräch
Die ganze Schulgemeinde wird in den ersten...
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