Beitrag vom: 16.02.2021 Kategorie: Corona

Notbetreuung

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6, die nicht in der Schule Präsenz haben, gibt es die Möglichkeit, dass diese aus dringenden Gründen in der Schule durch unseren Schulsozialarbeiter betreut werden und dann auch per Videozuschaltung am Unterricht teilnehmen.

Es gilt also, dass bei dringendem Betreuungsbedarf in der Schule eine Notbetreuung angeboten wird. Die Gründe, die zu einer Teilnahme an der Notbetreuung berechtigen, können dem Elternschreiben des Kultusministeriums entnommen werden. Im Anhang findet man auch die Anmeldung zur Notbetreuung.

 

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