Beitrag vom: 31.01.2022 Kategorie: Ablage

Wichtige Hinweise  (Stand 01.02.2022):

Aktuell hat sich die Lage ergeben, dass nicht nach jedem positiven Antigen-Selbsttest auch zeitnah ein PCR-Test bei Schülerinnen und Schülern eventuell auch bei Lehrkräften folgen kann.

Solange noch nicht ein angepasster neuer Quarantäneerlass vorliegt, haben das Gesundheitsamt Korbach und das Staatliche Schulamt Fritzlar folgendes Vorgehen abgesprochen:

 

Ist ein Schüler oder eine Schülerin im Antigen-Schnelltest positiv, so begibt er bzw. sie sich erlasskonform, auch wenn kein PCR-Test durchgeführt werden kann, unverzüglich in 10-tägige Quarantäne.

 

Ein Freitesten ist nach 7 Tagen, also am achten Tag nach dem positiven Schnelltest, durch einen Bürgertest in einer anerkannten Teststelle oder durch einen Arzt möglich.

Nicht anerkannt werden Tests, die Privatpersonen mit einem erworbenen Zertifikat durchführen.

Dennoch:

Nach aktuellem Kenntnisstand ist es nach wie vor erforderlich, dass alle Personen, die ein positives Schnelltest-Ergebnis haben, sich einem PCR-Test unterziehen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler.

Ohne das PCR-Test-Ergebnis würde dies für Eltern bedeuten, dass sie keinen Quarantäne-Bescheid im Bedarfsfalle erhalten könnten. Darüber hinaus wird ohne dieses Ergebnis auch kein Genesenennachweis erstellt. Diesen benötigt die Apotheke zum Erstellen eines QR-Codes (als Impfnachweis-Ersatz). Außerdem ist er wichtig für die Entscheidung, wieviele Impfungen benötigt werden (üblicherweise 2 Impfungen plus Booster-Impfung).

 

Ich danke Ihnen für Ihr umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln in dieser sehr dynamischen Lage.

 

Weiteres:


 

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