Beitrag vom: 23.08.2021
Kategorie: Corona
Maskenpflicht (medizinische Masken)
Es gilt Maskenpflicht auf dem Schulgelände und im Schulgebäude. In den ersten beiden Schulwochen gilt unabhängig von der Inzidenz auch am Platz während des Unterrichts Maskenpflicht (medizinische Maske). Es wird also weiterhin wie im letzten Schuljahr die Maskenpausen während des Unterrichts geben. Es gilt auch die dringende Empfehlung des Tragens einer Maske während der Pausen.
Nach den beiden ersten Schulwochen wird die Maskenpflicht wieder gelockert, es sei denn die Inzidenz beträgt 100 und mehr.
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