Beitrag vom: 16.02.2021 Kategorie: Corona

Hygienekonzept

 

Da das Infektionsgeschehen in Bad Wildungen noch Anlass zur Sorge und damit zur Vorsorge gibt, empfehle ich dringend – wie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben –  das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken (sog. OP-Masken oder FFP2-Masken). Bei den Lehrkräften ordne ich das Tragen von medizinische Masken im Unterricht an. Hilfreiche Empfehlungen zum Tragen der Gesichtsmasken kann man im Link finden. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Tutorinnen und Tutoren weise ich an, die Inhalte des Links mit ihren Klassen und Kursen am 21.02.2021 zu besprechen. Sollte jemand aus gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Gesichtsmaske tragen können, bitte ich in diesem Fall der Schule ein aktuelles ärztliches Attest vorzulegen. Die bereits bekannten Maskenpausen sind einzuhalten.

 

Die Schülerinnen und Schüler müssen den Mindestabstand von 1,5m innerhalb und außerhalb des Unterrichts – auch mit Maske – einhalten. Auf Gruppenarbeit muss verzichtet werden, es sei denn diese kann digital organisiert werden.

 

Auf Körperkontakt ist zu verzichten. Auf Husten- und Niesetikette ist zu achten. Das Berühren von Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden.

 

Beim Betreten des Schulgebäudes sind die Hände zu desinfizieren. Auch im weiteren Schulalltag ist auf eine strenge Handhygiene zu achten.

 

Eine Durchmischung der Gruppen und Kurse ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Daher sind die Pausenhofzuteilungen unbedingt zu beachten. Insbesondere in der Oberstufe und in den Fächern Religion und Ethik sollte nach Möglichkeit eine nach Tutorenkursen bzw. Klassen getrennte Sitzordnung eingerichtet werden. Die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen werden angewiesen, einen Sitzplan anzulegen und im Sekretariat spätestens bis zum 26.02.2021 abzugeben. Der Sitzplan muss eingehalten werden.

 

Bei Krankheitssymptomen bitte ich vorsorglich den Unterricht in Distanz von zu Hause aus mitzuverfolgen. Da es diese Möglichkeit gibt, bitte ich hier, diese vorsorglich zum Wohle aller zu nutzen. Das Gleiche gilt auch, wenn in der Hausgemeinschaft der Verdacht einer Infektion mit Corona besteht oder Quarantäne ausgesprochen wird. Ich bitte hier, sehr umsichtig und weitsichtig zu handeln. Lieber einmal mehr die Schule meiden, als die Ansteckung von anderen riskieren. Keinem geht Unterrichtsstoff verloren, da wir auch den Distanzunterricht weiterhin auf hohem Niveau anbieten.

 

Coronafälle und Quarantänefälle in Zusammenhang mit Corona sind der Schulleitung sofort zu melden, sodass möglichst schnell Maßnahmen ergriffen werden können. Wir mussten die Erfahrung machen, dass bei einer Meldung durch das Gesundheitsamt wertvolle Zeit verstreicht.

 

Ein Handeln, das nicht dem Hygienekonzept entspricht, muss der Schulleitung gemeldet werden. Diese behält sich vor, Konsequenzen einzuleiten.

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