Beitrag vom: 29.10.2020 Kategorie: Corona

Beachten Sie bitte die Einladung zur Mitgliederversammlung des Fördervereins. Klicken Sie hier



Liebe Schulgemeinde,

anbei erhalten Sie das Schreiben des Kultusministers vom 30. Oktober 2020. Hiernach befinden wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens ab dem 2. November 2020 in der Stufe 2 des Präsenzangebots für Schulen. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass ab dem 2. November 20 ab der Jahrgangsstufe 5, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht herrscht.

Die weiteren Maßnahmen für die Jahrgangsstufe 1 bis 6, die sich aus dem Unterricht im „Eingeschränkten Regelbetrieb“ ergeben, gelten bis zum Ende des ersten Halbjahres. Die Organisation der Maßnahmen muss spätestens bis zum 9. November 20 abgeschlossen sein.

Hier nun die Maßnahmen, die bis zum Ende des ersten Halbjahres gelten sollen, und deren zeitliche Umsetzung für das Gustav-Stresemann-Gymnasium:

  • Die Jahrgänge 5 und 6 werden ab dem 09.11.20 nur noch im Klassen-Coronaverband unterrichtet. Eine Durchmischung der Klassen in den Jahrgänge 5 und 6 muss unbedingt unterbleiben. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich. Ich empfehle den Lehrkräften dringend, eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Für die Fächer Religion und Ethik, die weiterhin in klassenübergreifenden Lerngruppen unterrichtet werden, ordne ich ab dem 09.11.2020 an, dass den Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen feste klassengetrennte Sitzbereiche in den Unterrichtsräumen zugewiesen werden. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler dieser klassenübergreifenden Lerngruppen bis zum Ende des ersten Halbjahres MNB auch im Unterricht tragen – auch wenn diese Maßnahme vom Gesundheitsamt zurückgenommen werden würde.
  • Um eine Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, fällt ab dem 03.11.2020 das Angebot von Arbeitsgemeinschaften im Ganztagsbereich bis Ende des ersten Halbjahres weg, es sei denn das Angebot kann digital durchgeführt werden. (siehe Anhang)
  • Die Arbeitsgemeinschaften im Jahrgang 5 und 6 am Vormittag werden ab dem 03.11.2020 als feste Lernzeiten für die einzelnen Klassen gegebenen. (siehe Anhang)
  • Das Ganztagsangebot wird mit dem Ziel feststehender Lerngruppen ab dem 03.11.2020 angepasst.
  • NEU: Der Unterricht der Musikschule findet bis auf Weiteres in gewohnter Weise statt.
  • Der Sportunterricht ist nach draußen zu verlegen. Bei sehr schlechtem Wetter findet der Sportunterricht als Theorieunterricht statt. Sollte aus prüfungsrelevanter/notenrelevanter Sicht ein Sportunterricht in geschlossenen Räumen erforderlich sein, so sind die gängigen Hygienebestimmungen (Abstand, Raumlüftung, Kontaktlosigkeit) unbedingt zu beachten und die Schulleitung ist zu informieren.

Bei Fragen stehe ich Ihnen/euch gerne zur Verfügung.


Mit vielen Grüßen

Iris Blum (02.11.20, 12:00 Uhr)

Liebe Schulgemeinde,

ab Freitag, 30.10.2020, herrscht auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB). Diese Verpflichtung hat der Kreis aufgrund der rasant steigenden Fallzahlen für alle Schulen des Landkreises ab der 5. Klasse angeordnet. Den Text zur Verlautbarung des Kreises finden Sie unten.

Ich finde, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ein Zeichen der Solidarität und des Respekts gegenüber der Gesundheit der anderen ist. Aber auch mir ist bewusst wie anstrengend sich dies für die Kinder und Jugendlichen gestaltet. Die Kolleginnen und Kollegen sind daher angewiesen sensibel mit dem Tragen der Masken im Unterricht umzugehen, d. h. den Schülerinnen und Schülern Erholungspausen einzuräumen. Festgelegt haben wir, dass es in der Sekundarstufe I (Jahrgang 5 -10) alle 25 Minuten sogenannte Maskenpausen an der frischen Luft gibt und für die Sekundarstufe II (E- und Q-Phase) nach 50 Minuten. Dennoch müssen die Schülerinnen und Schüler sich erst an das längere Tragen einer MNB gewöhnen, Schülerinnen und Schüler klagen vermehrt über Kopfschmerzen und Übelkeit.

Liebe Eltern, denken Sie bitte daran Ihren Kindern jetzt mehr Trinkbares mitzugeben, denn dies kann etwas Entspannung bringen. Auch mehrere MNB für den Schultag wären gut, denn schnell sind die MNB feucht oder verschmutzt, so kann man die MNB wechseln und dem Risiko vorbeugen, dass es im Mundbereich zu Ausschlag, etc. kommt.

In den letzten Tagen hat sich schon eine Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler vorbildlich an die Regelung gehalten, auch im Unterricht MNB zu tragen. Vielen herzlichen Dank.

Der Sportunterricht aller Jahrgänge erfolgt ab dem 30.10.2020 durchweg im Freien. Dort muss keine MNB getragen werden, solange der Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Die Sportlehrerinnen und –lehrer bitten darum, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend wetterfeste Kleidung tragen, damit Spaziergänge, kleine Sportspiele oder andere Formen der Bewegung im Freien möglich sind (das Umziehe wird ermöglicht). Die Lerngruppen treffen sich mit der Sportlehrerin / dem Sportlehrer wie gehabt vor der Stunde auf dem Schulhof.

Seit mehreren Wochen haben wir im Bereich CO2-Ampeln und Luftreiniger recherchiert und uns bemüht Angebote einzuholen. Auf Anfrage beim Kreis (Schulträger), ob ich aus dem Kreisschulbudget des Gustav-Stresemann-Gymnasiums CO2-Ampeln oder Luftreiniger anschaffen könnte, bin ich darauf hingewiesen worden, dass Beschaffungen von Luftreinigungsgeräten und CO2-Ampeln durch den Schulträger nicht übernommen werden.  

Für die Räume des A- und des E-Traktes hatte ich schon CO2-Ampeln geordert. Diese werden in den nächsten Tagen angebracht und in Funktion genommen. Die Kolleginnen und Kollegen können das Lampensystem im Blick behalten und bei 2 mal gelb sollte gelüftet werden.

Momentan gibt es Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, die allermeisten sogar vorsorglich und freiwillig und nicht auf Anordnung des Gesundheitsamtes. Einen Coronafall gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Wenn es einen solchen geben würde, würde ich sehr zeitnah die Schulgemeinde informieren.

Vielen herzlichen Dank an die Eltern, die sehr umsichtig und vorausschauend ihre Kinder zu Hause lassen, um den Rest der Schulgemeinde zu schützen. Und auch an die Kolleginnen und Kollegen, die auch in dieser Hinsicht sehr verantwortungsbewusst handeln.

Bei Fragen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit vielen Grüßen und bleiben Sie gesund

Iris Blum

29.10.2020, 14:30 Uhr


Schreiben des Kreises zur Verlautbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

auf Grund der aktuellen Situation und der steigenden Infektionszahlen in unserem Landkreis sind weitere Maßnahmen auch an den Schulen im Landkreis erforderlich.

 

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat am heutigen Tage eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Schritte zur Eindämmung des Virus festlegt:

 

·         In allen Schulen besteht ab der 5. Jahrgangsstufe eine Pflicht zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung auch für den Präsenzunterricht im Klassen- oder Kursverband. Diese Pflicht gilt auch in den Schulkantinen außer beim Sitzen auf dem eigenen Platz am Tisch.

·         Die erweiterte Pflicht besteht ausnahmsweise nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen

 können.

·         Die erweiterte Pflicht gilt ferner nicht, soweit die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts, insbesondere der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen

Personen, eingehalten werden können.

·         In allen Schulen darf kein praktischer Schulsportunterricht in geschlossenen Räumen und (Schwimm-)Hallen stattfinden. Im Freien ist der praktische Sportunterricht gestattet, sofern dieser unter ständiger Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen ausgeübt wird. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss dann nicht getragen werden.

·         Diese Allgemeinverfügung tritt am 30. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 09. November 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

 

(…)

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Claudia Knublauch

(28.10.20)


WICHTIG: Maßnahmen des Gustav-Stresemann-Gymnasiums (29.10.2020, 14:30 Uhr)

·         Ich ordne an, auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und folge hiermit der Verlautbarung des Landkreises. Diese Anordnung gilt für alle Mitglieder der Schulgemeinde und auch für Besucher, die sich auf dem Schulgelände befinden. Die zahlreichen Bedenken und Sorgen gegenüber einer solchen Maßnahme sind mir natürlich bekannt, aber die rasant steigenden Infektionszahlen lassen keinen Spielraum mehr.

·         Es können auch Gesichtsvisiere verwendet werden. Das Visier muss dabei das gesamt Gesicht vollständig abschirmen. Halbvisiere (sog. „Kinnvisiere“) sind nicht zulässig. Im Ausnahmefall ist die Schule bei der Bereitstellung von Gesichtsvisieren behilflich.

·         Da das Tragen einer MNB oder eines Visiers über längere Zeit sehr anstrengend ist, bitte ich die Lehrkräfte den Schülerinnen und Schülern öfter Erholungspausen zu gönnen. Die Sekundarstufe I kann entgegen dem 20minütigen Lüftungsmodus beispielsweise alle 25 Minuten nach Unterrichtsstart eine 5-10 minütige Maskenpause an der frischen Luft (aber auf jeden Fall mit Abstand) einlegen. Die Sekundarstufe II kann 40 Minuten nach Unterrichtsstart eine Maskenpause an der frischen Luft (aber auf jeden Fall mit Abstand) machen. Die Zeitfenster ermöglichen, dass die Lehrkräfte relativ individuell diese Pausen wahrnehmen können, ohne dass die Schülerinnen und Schüler permanent aufeinandertreffen. Bitte beachten Sie/beachtet die zugewiesenen Plätz.

·         Wenn eine Schülerin/ein Schüler zwischendurch einmal die MNB im Ausnahmefall oder während Klassenarbeiten kurz abnehmen muss, kann die Lehrkraft ihm dies am offenen Fenster im Klassenraum kurz erlauben.

·         Schülerinnen und Schülern, die zur Risikogruppe gehören oder mit jemanden aus einer Risikogruppe im gleichen Hausstand lebt, und momentan den Präsenzunterricht besuchen, rate ich dringend, die steigenden Fallzahlen unbedingt im Auge zu behalten. Gegebenenfalls können die Eltern bzw. die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler auf mich zukommen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

·         Schülerinnen und Schüler, die Krankheitssymptome zeigen, empfehle ich dringend den Schulbesuch für die Zeit bis zur Genesung auszusetzen und ihr Fehlen zu entschuldigen oder entschuldigen zu lassen.

·         Sollte sich jemand aus dem Hausstand einer Schülerin/eines Schülers in Quarantäne begeben müssen bzw. sich testen lassen müssen, so bitte ich dringend, mit mir Kontakt aufzunehmen. Leider ist das Gesundheitsamt momentan so belastet, dass es in diesem Fall nicht immer zu einer Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit der Schule kommt.

·         Momentan haben wir noch keinen Corona-Fall am Gustav-Stresemann-Gymnasium. Sollte dieser Fall eintreten, werde ich zügig die Schulgemeinde informieren.

·         Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne über das Sekretariat oder über die Mailadresse iblum@stresemanngymnasium.de zur Verfügung.

 

GSG-Placeholder
Beitrag vom: 3.05.2021 Oberstufenräume Den Schüler*innen der Oberstufe stehen die Mensa...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 3.05.2021 Beginn des Schultages Die Schüler*innen begeben sich zu den Klassen-...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 3.05.2021 FFP2-Maskenpflicht In öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht die Pflicht zum...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 1.04.2021 Informationen ab dem 06.05 Jahrgänge 5 und 6 Jahrgänge...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 26.03.2021 Organisation des letzten Schultages vor den Osterferien – Donnerstag, 01.04.2021  Jahrgang 5/6Der Präsenzunterricht endet am Mittwoch, 31.03.2021....
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 17.02.2021 Jahrgänge Q2  Der Jahrgang Q2 verbleibt wie gewohnt im...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 16.02.2021 Lüften von Räumen  Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wesentliche Maßnahme...
weiterlesen »
GSG-Placeholder
Beitrag vom: 16.02.2021 Hygienekonzept  Da das Infektionsgeschehen in Bad Wildungen noch...
weiterlesen »