Beitrag vom: 22.04.2020 Kategorie: Corona

Übergänge in höhere Jahrgangsstufen/Versetzungen

 

Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt trotzdem ein Aufrücken in die höhere Jahrgangsstufe. In den Fällen, in denen der vor der Zeit der Schulschließungen gezeigte Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erwarten lässt, sollen die Eltern beraten und auf die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung hingewiesen werden.

 

Soweit eine Versetzungsentscheidung mit dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichgestellt werden kann, wird die Versetzung auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen für sie ausgesprochen, sodass die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, mittels der Versetzung einen Schulabschluss zu erlangen.

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