Beitrag vom: 9.04.2020
Kategorie: Corona
Informationen für die Lehrkräfte (02.04.2020)
Ich wünsche allen schöne Osterferien und erholsame Osterfeiertage. Die Lehrkräfte betraue ich mit der Wahrnehmung ihrer Dienstpflicht in den Ferien von zu Hause – ausgenommen ist die notwendige Anwesenheitspflicht im Rahmen der Notbetreuung (siehe Mail zu diesem Thema)
Die Wahrnehmung der Dienstpflicht von zu Hause in den Ferien umfasst das Folgende:
- Tägliche Verpflichtung der Erreichbarkeit über die dienstliche Mailadresse für wichtige Informationen
- Tägliche Verpflichtung sich auf der Schulhomepage über den neuesten Sachstand in Kenntnis zu setzen
- Verpflichtung sich während der Ferien über den Inhalt seines Schulpostfachs zu informieren

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