Erweiterte Notbetreuung
Die Landesregierung hat durch die Verordnung vom 16.04.2020 (Sechste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus, GVBl. S. 262) die Liste der sog. systemkritischen Berufe erweitert. Damit kann die Notbetreuung grundsätzlich auch von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden:
– Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Presse, Rundfunk, Fernsehen und anderen Telemedien, soweit vom Arbeitgeber der Nachweis erbracht wird, dass ihre Tätigkeit vor Ort am Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung des Kernbetriebs zwingend erforderlich ist,
– Soldatinnen und Soldaten nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung von Soldaten vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626), sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, die zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der laufenden Einsätze der Bundeswehr erforderlich sind sowie
– berufstätige Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
Sollten Sie unter den Voraussetzungen der veränderten Verordnung Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden wollen. Bitten wir Sie dringend mit der Schule telefonisch bis spätestens Donnerstag, 23.04.2020, 12:00 Uhr Kontakt aufzunehmen (05621 2432).
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne auch per Mail zur Verfügung: iblum@stresemanngymnasium.de

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