Eltern- und Schülerinfo: Neue Bewertungskriterien in der Qualifikationsphase
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Q1,
mit dem neuen Schuljahr ist die 9. Verordnung der OAVO in Kraft getreten, in der sich relevante Änderungen z.B. im Hinblick auf die Anzahl der zu schreibenden Klausuren und damit auch auf die Bewertungskriterien ergeben. So ist von zentraler Bedeutung, dass in allen zwei- und dreistündigen Grundkursen pro Halbjahr nur noch eine Klausur zu schreiben ist, deren Bewertung mit etwa einem Drittel in die Schulhalbjahresnote eingeht. In den vier- und fünfstündigen Kursen werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben, die mit etwa 50 Prozent in die Schulhalbjahresnote eingehen. Fachspezifische Bewertungskriterien werden von den jeweils unterrichtenden Lehrkräften festgelegt und mit den betreffenden Lerngruppen zum Schuljahresbeginn thematisiert.
Nachfolgend können die genaueren Regelungen in Auszügen nachvollzogen werden, die hier veröffentlicht worden sind: 9AendVO OAVO
Bewertungskriterien in der Qualifikationsphase
Auszüge aus §9 der OAVO in der Fassung vom 04.06.2025, gültig ab 01.08.2025
(2) Die Leistungsfeststellung und Beurteilung […] erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsnachweise und der im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen. Zu den im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen gehören insbesondere die Mitarbeit im Unterricht, Versuchsbeschreibungen und -auswertungen, Protokolle, Präsentationen, Hausaufgaben, Referate und solche schriftlichen Leistungen, welche die Schülerin oder der Schüler in Absprache mit der Lehrkraft des jeweiligen Kurses im Zusammenhang mit Unterrichtsinhalten auf eigenen Wunsch erbringt. […] Bei Kursen, in denen nur eine Klausur pro Schulhalbjahr geschrieben wird, geht die Bewertung dieser Klausur etwa zu einem Drittel in die Schulhalbjahresnote ein. Ist aus von der Schülerin oder dem Schüler zu vertretenden Gründen die Leistungsbewertung am Ende eines Kurses nicht möglich, wird dieser Kurs mit null Punkten bewertet.
(3) Leistungsnachweise im Sinne dieser Verordnung sind
1.
Klausuren,
2.
Referate und Präsentationen,
3.
mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen […],
4.
fachpraktische Prüfungen in den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel,
5.
besondere Fachprüfungen im Fach Sport mit sportpraktischen und -theoretischen Anteilen.
(6) In der Qualifikationsphase sind folgende Leistungsnachweise anzufertigen:
1.
in jedem vierstündigen Grundkurs und jedem Leistungskurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils zwei Klausuren,
2.
in jedem zwei- und dreistündigen Grundkurs in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils eine Klausur,
3.
im Prüfungshalbjahr Q4 in jedem Leistungskurs und in jedem Grundkurs jeweils eine Klausur.
(6a) Abweichend von Abs. 6 Nr. 1 und 3
1.
kann in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 in jedem Leistungskurs und in jedem vierstündigen Grundkurs eine Klausur, nicht jedoch eine nach Abs. 10 und 11, nach Entscheidung der Lehrkraft von allen Schülerinnen und Schülern eines Kurses einheitlich durch ein Referat oder eine Präsentation nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ersetzt werden,
2.
werden im Leistungskurs Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 jeweils zwei besondere Fachprüfungen durchgeführt, im Prüfungshalbjahr Q4 eine, wobei der sporttheoretische Anteil jeweils in Form einer Klausur zu prüfen ist und mit 50 Prozent gewichtet wird,
3.
wird in Leistungskursen der modernen Fremdsprachen im Schulhalbjahr Q3 eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung […] ersetzt,
4.
wird in Leistungskursen in den Fächern Kunst und Musik im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3, Q4) eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung […] ersetzt.
(6b) Abweichend von Abs. 6 Nr. 2 und 3
1.
wird im Grundkurs Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 und im Prüfungshalbjahr Q4 jeweils eine besondere Fachprüfung durchgeführt, wobei der sporttheoretische Anteil mit mindestens 25 Prozent gewichtet wird,
2.
wird in Grundkursen der modernen Fremdsprachen im Schulhalbjahr Q3 die Klausur für die Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben, durch eine mündliche Kommunikationsprüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ersetzt […]
(7) In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel kann in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase nach Beschluss der jeweiligen Fachkonferenz pro Halbjahr ein weiterer Leistungsnachweis in Form einer fachpraktischen Prüfung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 verlangt werden. […]
Warm-Up für neue Oberstufen-Schüler
Am Freitag, dem 15.08.2025 findet das mittlerweile am Gustav-Stresemann-Gymnasium institutionalisierte Warm-Up für neue Oberstufen-Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen statt. Wir treffen uns dafür um 13:00 Uhr auf dem Schulhof. Nach einer Führung durch die Schule werden die Zugänge zum Schulportal, zu Office 365 und WebUntis vergeben, der Stundenplan veröffentlicht und die Möglichkeit gegeben, ein iPad auszuleihen. Alle Schülerinnen und Schüler unser Zubringerschulen sind herzlich eingeladen, an dem Warm-Up teilzunehmen. Bei Rückfragen steht Euch und Ihnen der komm. Studienleiter Herr Dr. Salzig zur Verfügung: jsalzig@stresemanngymnasium.de
Gute Wünsche der Schulleiterin zum Start der Abiturkampagne
Liebe Abiturientinnen und Abiturienten,
für die bevorstehenden schriftlichen Prüfungen wünsche ich allen viel Erfolg, gute Nerven und alles erdenklich Gute.
IHR SCHAFFT DAS!👍
Mit vielen Grüßen
Iris Blum, Schulleiterin
Abi-Plakate 2025
Auch in diesem Jahr können wieder Motivationsplakate für die AbiturientInnen aufgehängt werden.
Der Starttermin dazu ist der 20.04.2025 (Ostersonntag).
Die Plakate können an folgenden Orten angebracht werden:
- Funcourt
- an der Leine unter der Brücke (hier dürfen die Plakate nur oben, aber nicht unten befestigt werden)
- beidseitig an den Ballfanggittern
- an die Geländer bei der Turnhalle und beim Eingang Mensa
Bitte daran denken: Der Platz muss für alle reichen. DANKE!
Wichtiger Hinweis: Plakate, die vor dem 21.04.2025 aufgehängt werden oder an Stellen hängen, die nicht freigegeben wurden, werden abgehängt.
Wir freuen uns auf viele motivierende Plakate!
Die Schulleitung
Elternabend der E2 am 27.03.2025
Liebe Eltern und Schülerinnen und Schüler der E-Phase,
der ursprünglich geplante digitale Elternabend wird ersetzt durch einen Elternabend in Präsenz, der in Absprache mit dem Elternbeirat am Donnerstag, dem 27.03.2025, um 18:30 Uhr in der Aula stattfinden wird.
Die Tagesordnung gestaltet sich wie folgt:
- Informationen zum Übergang in die Qualifikationsphase (s. Einladung vom 27.02.2025)
- Ersatzwahl einer Elternbeirätin bzw. eines Elternbeirates
- Verschiedenes
Ich würden mich freuen, möglichst viele Eltern und Schülerinnen und Schüler an diesem Abend zu begrüßen.
Johannes Salzig, komm. Studienleiter
Save the Date: Oberstufen-Schnuppertag am 28.01.2025
Liebe Schülerinnen und Schüler der Ense-Schule, der Gesamtschule Edertal und anderer Schulen aus dem Umkreis,
wir laden Euch herzlich zu unserem Schnuppertag am Dienstag, 28. Januar 2025 zu uns ein!
Wir treffen uns um 07:45 Uhr auf dem Schulhof und gehen anschließend gemeinsam in den Unterricht. Um 12:30 Uhr schließen wir den Vormittag mit einer Gesprächsrunde unter der Beteiligung weiterer Schulleitungsmitglieder ab.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler der Ense-Schule und der Gesamtschule Edertal erfolgt ausschließlich über die jeweiligen Schulen. Schülerinnen und Schüler von anderen Schulen außer den genannten beiden, die Interesse an einer Teilnahme haben, werden gebeten, sich direkt bei uns per E-Mail anzumelden: jsalzig@stresemanngymnasium.de
Meldet Euch im Falle von Rückfragen gerne jederzeit.
Wir freuen uns auf Euch!
J. Salzig, komm. Studienleiter
Einladung: Informationsveranstaltung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Sehr geehrte Eltern / Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufen 10 des Gustav-Stresemann-Gymnasiums, der Ense-Schule und der Gesamtschule Edertal, liebe Schülerinnen und Schüler,
hiermit laden wir Sie und Euch zu einem digitalen Informationsabend an, an dem wichtige Fragen zum Wechsel in die gymnasiale Oberstufe und zur Oberstufenorganisation beantwortet werden. Dieser Informationsabend findet statt am Mittwoch, dem 04. Dezember 2024, um 20:00 Uhr über Microsoft Teams.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gustav-Stresemann-Gymnasiums werden dem Team „Infoabend Oberstufe GSG 2024“ automatisch hinzugefügt. Schülerinnen und Schüler und Eltern der Ense-Schule und der Gesamtschule Edertal werden gebeten, sich bis zum 03. Dezember 2024 per eMail an die Adresse jsalzig@stresemanngymnasium.de für die Teilnahme an der Veranstaltung anzumelden und erhalten anschließend einen Gastzugang.
Der Schwerpunkt des Abends wird zunächst die Information über die aktuelle Oberstufenverordnung sein. Außerdem geht es um die Information über Funktion und Stellung der Einführungsphase in der Oberstufe, die Zulassung zur Qualifikationsphase und deren Verflechtung mit der Abiturqualifikation.
Wir würden uns freuen, möglichst viele Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an diesem Abend begrüßen zu können.
Fächerwahlen und Anmeldung zur neuen E-Phase
Liebe Schülerinnen und Schüler der aktuellen 10. Klassen, liebe an der Oberstufe des GSG interessierte Schülerinnen und Schüler anderer Schulen,
wie beim Elternabend im Dezember des vergangenen Jahres angekündigt, werden wir vor den Osterferien Eure Fächerwünsche (Orientierungskurse und Grundkurse) für die E-Phase abfragen. Diese Abfrage erfolgt händisch mithilfe eines Wahlbogens, der in der nächste Woche ausgegeben wird (Download hier: GSG Wahlbogen für E1 März24), und mithilfe von Kurswahl online, wofür Ihr individuelle Login-Daten erhalten werdet.
Die Kurswahlen sollen bis Montag, 18. März 2024 abgeschlossen sein.
Externe Schülerinnen und Schüler können sich mithilfe dieses Formulars bei uns anmelden: Anmeldung_E1
Dieses ausgefüllte Formular kann in den Sprechzeiten unseres Sekretariats zusammen mit dem Zeugnis des 1. Halbjahres abgegeben werden.
Weiterhin bitten wir um Beachtung der Regelung zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten in der Sekundarstufe II und ggf. um entsprechende weitere Veranlassung: Information zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten
Für Rückfragen stehen Euch Herr Müller (hmueller@stresemanngymnasium.de) und Herr Dr. Salzig (jsalzig@stresemanngymnasium.de) zur Verfügung.
Einladung: Schnuppertag am GSG am 29.01.2024 für an der Oberstufe Interessierte
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
am Montag, dem 29. Januar 2024 findet ein Schnuppertag für alle an der Oberstufe interessierte Schülerinnen und Schüler am Gustav-Stresemann-Gymnasium statt. Im Rahmen des Schnuppertages haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Schule kennenzulernen, am Unterricht in unterschiedlichen Fächern teilzunehmen und mit Mitgliedern der Schulleitung ins Gespräch zu kommen. Treffpunkt ist am Montagmorgen um 07:45 Uhr auf dem Schulhof.
Wer Interesse an einer Teilnahme hat, meldet sich bitte bis spätestens Freitag, 26.01.2024 unter Angabe des Namens, der mobilen Telefonnummer sowie Name und Klasse der zurzeit besuchten Schule bei Herrn Dr. Salzig an: jsalzig@stresemanngymnasium.de
Wir freuen uns auf Euch!
Herzliche Grüße
H. Müller, Studienleiter
Informationsveranstaltung zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Sehr geehrte Eltern / Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase des Gustav-Stresemann-Gymnasiums,
in wenigen Monaten wird für Ihre Kinder / Euch die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe hoffentlich erfolgreich abgeschlossen sein und der Eintritt in die Qualifikationsphase steht bevor.
Hierzu findet für Sie und Euch ein digitaler Informationsabend am
Dienstag, dem 14.03.2023, um 19:30 Uhr
statt.
Zur Durchführung wird das bestehende BSO-Team der Jahrgangsstufe genutzt, in dem alle Schülerinnen und Schüler der E-Phase bereits als Mitglied zugefügt sind.
Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung werden Informationen über die Oberstufenverordnung, die Zulassung zur Qualifikationsphase und deren Verflechtung mit der Abiturqualifikation sein. Außerdem werden die Belegverpflichtung innerhalb der Qualifikationsphase und der Wahlmodus der Grundkurse an unserer Schule thematisiert.
Sie, liebe Eltern / Erziehungsberechtigten, entscheiden in Beratung mit Ihren Kindern, welche Leistungskurse, welche verbindlichen Wahlfächer und welche Fächer, die freiwillig belegt werden können, von Ihren Kindern gewählt werden.
Wir würden uns freuen, möglichst viele Eltern und Schülerinnen und Schüler an diesem Abend begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. MÜLLER, Studienleiter
Informationsveranstaltung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
bei vielen Schülerinnen und Schüler rückt die endgültige Entscheidung näher, ob sie die gymnasiale Oberstufe besuchen. Seit unserem Informationsabend im Dezember des letzten Jahres sind Ihnen vielleicht noch einige Fragen zur Oberstufenorganisation und Kurswahl für den Übertritt in die Oberstufe wichtig geworden. Um hier Klarheit und Entscheidungshilfe zu geben, bietet das Gustav-Stresemann-Gymnasium am
Dienstag, dem 14. März 2023, ab 18.00 Uhr
einen weiteren digitalen Informationsabend an. In dieser Informationsveranstaltung können nochmals wesentliche Fragen zum Wechsel in die gymnasiale Oberstufe und zur Oberstufenorganisation geklärt werden. Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird die Erläuterung des Kurseinwahlverfahrens für die Einführungsphase sein.
Wie schon im Dezember können Sie sich in dem bereits eingerichteten Team zu der Veranstaltung zuschalten.
Sollten Sie bei der letzten digitalen Informations-Veranstaltung im Dezember 2022 nicht dabei gewesen sein und noch einen Gast-Zugang zur Teilnahme benötigen, so senden Sie bitte bis zum 13. März 2023 eine eMail an folgende Adresse: jsalzig@stresemanngymnasium.de
Wir freuen uns auf Ihre und Eure Teilnahme und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
gez. MÜLLER, Studienleiter
Oberstufen-Information
Die Qualifikationsphase ist in vier Halbjahre untergliedert (Q1 und Q2 entsprechen den ehemaligen Haldjahren 12I und 12II, Q3 und Q4 den Halbjahren 13I und 13II). Die Landesabitur-Klausuren werden in der Regel nach den Osterferien (Terminplan Abitur) geschrieben, die mündlichen Abiturprüfungen, die Präsentationsprüfungen und das Kolloquium zur besonderen Lernleistung finden in der Regel ab Mitte Juni statt.
Leistungskurse
Jeder Schüler in Hessen belegt in der Qualifikationsphase zwei Leistungskursfächer. Mindestens ein Leistungsfach muss Mathematik, eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, B) sein. Die beiden Leistungskurse erwachsen in der Regel aus den beiden in der E-Phase gewählten Orientierungskursen. Voraussetzung ist allerdings eine Bewertung in diesen Fächern von jeweils mindestens fünf Punkten am Ende der E-Phase. Leistungskurse werden mit fünf Wochenstunden, auf der Tutorenleiste sogar mit sechs Wochenstunden unterrichtet und können während der Qualifikationsphase nicht gewechselt werden.
Grundkurse
Bei den Grundkursen unterscheidet man zwischen Kursen, die belegt und in die Gesamtqualifikation (das Abiturzeugnis) eingebracht werden müssen und Kursen, die belegt werden müssen und ggf. eingebracht werden können. Darüber hinaus gibt es Kurse, die nicht belegt werden müssen, aber dennoch eingebracht werden können. Insgesamt gehen in Hessen in die Abiturwertung 24 Grundkurse ein (darunter alle Grundkurse der drei Grundkursprüfungsfächer).
Beleg- und Einbringpflicht
In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in den beiden Leistungsfächern und den zu belegenden Grundkursfächern mindestens die folgenden Kurse belegt bzw. darüber hinaus auch in die Abiturwertung eingebracht werden:
B: Belegverpflichtung (verbindlicher Kurs), Kurs kann ggf. eingebracht werden
E: Kurs muss in die Abiturgesamtqualifikation eingebracht werden (Einbringpflicht)
Darüber hinaus ist bei der Grundkurswahl darauf zu achten, dass insgesamt die 12 Kurse des dritten, vierten und fünften Prüfungsfaches aus den Jahrgangsstufen Q1 bis Q4 sowie 12 weitere Grundkurse in die Abiturwertung eingebracht und deshalb auch belegt werden müssen. Die Ergebnisse dieser 24 Grundkurse bilden den Grundkurstopf. Dabei können Kurse, die mit null Punkten abgeschlossen wurden, nicht zur Beleg- und Einbringpflicht herangezogen werden.
Schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren)
In den beiden Leistungskursen und in den Grundkursen werden in den drei Kurshalbjahren Q1, Q2, Q3 pro Halbjahr zwei und in Q4 eine Klausur geschrieben. Deren Ergebnisse tragen etwa zur Hälfte zur Benotung des jeweiligen Halbjahres bei.
Jeweils eine der beiden Grundkursklausuren kann durch einen anderen Leistungsnachweis und eine der insgesamt sechs Leistungskursklausuren durch einen anderen Leistungsnachweis (z.B. eine umfassende Hausarbeit, oder eine Präsentation) ersetzt werden.